AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Unser Ferienhaus“
Vermieter:
Jutta Däumer, EuroParcs / Chalet B33, Schoneveld 1, 4511 HR Breskens
1. Anreise / Abreise
An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11.30 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Anreisetag, das Ferienhaus ist erst ab 15.30 Uhr beziehbar. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben.
3. Bezahlung
Nach Erhalt des Mietvertrages erhält dieser sofort seine Gültigkeit. Anzahlung in Höhe von 150,00 € wird innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Der Betrag des Mietbetrages ist spätesten 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, Energiekosten, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
• bis 3 Monate vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
• 2 - 3 Monate vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
• 2-1 Monate vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
• innerhalb eines Monats vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
• am Tag der Anreise 100% des Reisepreises
Rücktrittsgebühren werden nicht erhoben, wenn ein Ersatzmieter gestellt wird.
Bearbeitungsgebühr von 75,00 € (auch wenn ein Ersatzmieter gestellt wird.)
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar durch den Mieter, dessen Begleiter oder mitgebrachte Haustiere auftreten, ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden; andernfalls haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses beim Vermieter eingehen, berechtigen nicht zum Schadenersatz.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen und das Geschirr sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
Haustiere
Der Mieter verpflichtet sich, Haustiere nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters mitzubringen. Dabei sind Art, Anzahl und Größe der Tiere anzugeben. Der Mieter versichert, dass die mitgebrachten Tiere frei von ansteckenden Krankheiten sind und über einen ausreichenden Impfschutz verfügen. Bringt ein Tier eine ansteckende Krankheit oder Parasiten (z. B. Flöhe) mit, trägt der Tierhalter sämtliche dadurch entstehenden Kosten – insbesondere für Desinfektionen, Behandlungskosten und etwaige Nutzungsausfälle.
Verunreinigungen durch Tiere im Haus oder auf dem Grundstück sind vom Mieter unverzüglich und vollständig zu beseitigen.
Der Mieter haftet für sämtliche durch die mitgebrachten Tiere verursachten Schäden. Er trägt die volle Verantwortung für deren Verhalten und ist zur ordnungsgemäßen Aufsicht verpflichtet. Eine Verletzung dieser Aufsichtspflicht kann zur sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen führen.
Für Schäden oder Verletzungen, die den Tieren des Mieters infolge von Einwirkungen Dritter entstehen – insbesondere durch Giftköder oder sonstige Fremdeinwirkungen auf dem Grundstück oder in der Umgebung –, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, ihm ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am näherten kommt.
Es gilt Niederländisches Recht. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Gericht in den Niederlanden zuständig.